Schimmel & Partner –
Ihr Immobilienverwalter in Klagenfurt am Wörthersee

Zu unseren Verwaltungspflichten zählen unter anderem:

Ständige Ausbesserungsarbeiten bzw. Instandsetzungen

Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Erhaltung der Liegenschaft sowie um die Vergabe der erforderlichen Aufträge an die jeweiligen Handwerker. Selbstverständlich zählen auch die Abnahme der Arbeiten und die Prüfung der eingehenden Rechnungen zu unseren Aufgaben.

Versicherungen und Vertragsmanagement

Wir schließen alle nötigen Versicherungen für Ihre Immobilie ab und kümmern uns um Abschluss oder Kündigung aller erforderlichen Verträge.

Management der gemeinschaftlichen Gelder

Die Verwahrung der gemeinschaftlichen Gelder zählt ebenfalls zu unseren zahlreichen Leistungen. Außerdem kümmern wir uns auch um eine entsprechende Veranlagung.

Rechnungs- und Zahlungsmanagement

Die pünktliche Zahlung Ihrer Rechnungen und die Abführung aller anfallenden Abgaben gehört ebenfalls zu unseren Aufgaben.

Vertretung vor Gerichten und Behörden

Wir vertreten alle Miteigentümer vor Gerichten, Behörden und Stellen des öffentlichen Dienstes. Außerdem kümmern wir uns im Bedarfsfall um die Bestellung der notwendigen Rechtsbehelfe.

Berechnungen, Einhebungen bzw. Einbringlichmachungen

Wir berechnen die vertraglich zu erbringenden Leistungen wie beispielsweise Betriebskosten, Tilgungsraten und Instandhaltungskosten und heben diese entsprechend für Sie ein.

Legung der Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnungen werden von uns rechtzeitig bis spätestens zum 30. Juni jeden Jahres zum vergangenen Kalenderjahr erstellt. Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erhalten Sie auch gerne Einsicht in alle Belege.

Wahrung der Interessen der Miteigentümer

Die Befolgung allfälliger Weisungen der Mehrheit der Miteigentümer werden von uns ebenfalls kontrolliert.

Begehungen

Regelmäßige Begehungen Ihrer Anlage zu Kontrollzwecken sind für uns selbstverständlich.

Abhaltung von Eigentümerversammlungen

Wir organisieren Eigentümerversammlungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und übermitteln anschließend die Protokollausfertigung.

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